Schüttgutentsorgung

  • Ausarbeitung eines geeigneten Entsorgungskonzeptes für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung
  • Erstellung der notwendigen Analysen
  • Einholung der erforderlichen Genehmigungen z.B. vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Niedersächsischen Gesellschaft für Sonderabfall
  • Erstellung der erforderlichen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine im elektronischen Nachweisverfahren
  • Organisation von Verladung und Abfuhr des zu entsorgenden Materials