
Schüttgutentsorgung
- Ausarbeitung eines geeigneten Entsorgungskonzeptes für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung
- Erstellung der notwendigen Analysen
- Einholung der erforderlichen Genehmigungen z.B. vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Niedersächsischen Gesellschaft für Sonderabfall
- Erstellung der erforderlichen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine im elektronischen Nachweisverfahren
- Organisation von Verladung und Abfuhr des zu entsorgenden Materials